Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, Planungsleistungen Angebote und weiteren Dienstleistungen des Planungsbüros Steve Obrist Engineering Solutions (nachfolgend SOES genannt).

1.2 Eine Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als Anerkennung dieser AGB.

1.3 Diese AGB gelten für alle Zusatzaufträge im Zusammenhang mit einem Hauptauftrag.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie von SOES ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Planungsleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA), insbesondere in den Fachbereichen Heizung, Lüftung und Kälte.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlich geschlossenen Vertrag und etwaigen Anlagen.

 

3. Leistungserbringung

3.1 SOES verpflichtet sich zur sorgfältigen, fachgerechten und terminlich abgestimmten Erfüllung seiner Aufgaben gemäss den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Schweizer Normen.

3.2 SOES ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte beizuziehen.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Unterlagen, Angaben und Entscheide fristgerecht bereitzustellen.

4.2 Verzögerungen, Mehraufwände oder Kosten infolge fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

 

5. Angebote und Honorare

5.1 Alle Angebote haben eine Gültigkeit von 60 Tage. Die Angebotssumme versteht sich, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Ohne explizite Vereinbarung wird die Angebotssumme nach SIA 108 ermittelt.

5.3 Bei einer Abrechnung nach Aufwand gelten die vereinbarten Stundensätze sowie Nebenkosten gemäss Angebot von SOES an den Auftraggeber. Die erbrachten Leistungen werden dokumentiert und entsprechend abgerechnet.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

6.2 Alle Rechnungen sind zahlbar, ohne Abzug, innerhalb von 30 Tagen. Bei Zahlungsverzug behält sich SOES das Recht vor einen jährlichen Verzugszins von 5 Prozent ab der ersten Mahnung zu verlangen.

6.3 Bei einer Auslandsüberweisung übernimmt der Sender die Kosten für die eigene Bank.

 

7. Geschäftszeiten

7.1 Die Geschäftszeiten von SOES sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr. Feiertage sowie Betriebsferien sind davon ausgeschlossen.

7.2 Es besteht grundsätzlich keine Erreichbarkeitspflicht ausserhalb der vorgenannten Geschäftszeiten.

 

8. Geistiges Eigentum

8.1 Alle Berichte, Berechnungen, Simulationsmodelle sowie allfällige Planungsunterlagen, wie Grundrisse oder Schemen, bleiben Eigentum von SOES und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von SOES in keiner Weise geändert werden.

8.2 Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht zur projektbezogenen Verwendung.

 

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1 Der Vertrag endet mit vollständiger Leistungserbringung.

9.2 Bei schwerwiegender Vertragsverletzung kann der Vertrag von beiden Parteien aus wichtigem Grund jederzeit aufgelöst werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

 

10. Haftung

10.1 SOES haftet für Personen- und Sachschaden im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung, die nachweisbar durch SOES dem Kunden gegenüber verursacht worden sind.

10.2 Indirekte Schäden, Folgeschäden oder Vermögensschäden sind ausgeschlossen.

10.3 Die Haftungssumme ist auf den Betrag der vereinbarten Honorarsumme beschränkt, sofern keine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht.

 

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, sofern diese nicht allgemein zugänglich oder öffentlich bekannt sind.

 

12. Datenschutz

Es gelten die Bestimmungen aus der aktuellen Datenschutzerklärung, die auf der Website von SOES zum Zeitpunkt der Beauftragung zur Verfügung steht.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

13.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Steve Obrist Engineering Solutions in 6345 Neuheim.

 

Version vom 05.06.2025

 

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